Urheberrecht

Urheberrecht

Ein Urheberrecht schützt die persönliche geistige Schöpfung des Bearbeiters. Geschützt über das Urheberrecht werden u.a. Werke der Literatur, Wissenschaft, Kunst, Musik und andere Werke, u.a. Computerprogramme. Ein „Copyright“ gewährt dem Urheber ein zeitlich begrenztes (in Deutschland bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) exklusives Recht an der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Bearbeitung.

Das Internet ist Glücksfall und Fluch zugleich. Noch nie war es dank der „Erfindung“ des Internets so einfach, Werke wie z.B. Literatur, Musik, Filme etc. schnell und kostengünstig zu vermarkten. Genauso einfach ist es aber auch, diese zu kopieren.

Wir informieren Sie, wie Urheberrechtsschutz entsteht und wie dieser durch flankierende Maßnahmen und andere IP-Rechte, z.B. über Marken und Designs, weiter ausgebaut werden kann. Im Falle von Verletzungen durch Dritte beraten und vertreten wir sie darüber hinaus vor Gericht.