Lizenzrecht

Lizenzrecht

Marken, Patente, Urheberrechte, Logos, Designs, Slogans etc. stellen einen hohen wirtschaftlichen Wert dar. Der Inhaber der Schutzrechte kann diese nicht nur selbst vermarkten, sondern bestimmte Rechte Dritten entgeltlich überlassen – und somit u.a. (Hersteller-)Risiken auslagern.

Lizenzen (und Rechte an sog. "Merchandising"-Artikeln) werden auf der Basis von Verträgen erteilt. Der sog. "Lizenzgeber" ist der Inhaber des Rechts und räumt dem sog. "Lizenznehmer" für eine bestimmte Dauer und ein räumlich und zeitlich beschränktes (exklusives oder auch nicht-exklusives) Nutzungsrecht für z.B. seine Marke, sein Patent, sein Urheberrecht, sein Design etc. ein.

LexDellmeier entwirft und/oder aber überprüft Lizenzverträge und berät Mandanten eingehend hinsichtlich der rechtlichen Implikationen.

Die Kanzlei besitzt eine außerordentlich hohe Kompetenz im Bereich des Lizenzvertragsrechts / Merchandising und unterrichtet im Rahmen von Workshops bei der Licensing Show und veröffentlicht und schreibt regelmäßig Beiträge für das Licensing Update.