Anmeldung und Eintragung
Anmeldung und Eintragung
Wir empfehlen dringend, eine Marke oder ein Logo bei den zuständigen Ämtern anzumelden. In den meisten Ländern dieser Welt haben Sie keinen (Rechts-)Anspruch auf Ihr „Logo“, wenn dieses nicht angemeldet und eingetragen ist – selbst wenn Sie es entworfen haben und einfach benutzen.
Von der Markenanmeldung bis zur -eintragung dauert es in Deutschland, der EU und bei IR-Marken in aller Regel zwischen einem bis vier (1 - 4) Monate. Allerdings gibt es Möglichkeiten, die Eintragung zu beschleunigen. Fragen Sie uns einfach.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie mit der Anmeldung und Eintragung einer Marke das alleinige Recht (sog. zeitlich begrenztes Monopolrecht) erwerben, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Die Schutzdauer in Deutschland, der EU und den meisten anderen Ländern dieser Welt besteht für 10 Jahre und kann unendlich lange verlängert werden. Wichtig zu wissen ist auch, dass Marken einen Unternehmenswert darstellen – laut diverser Studien stellen Marken im Durchschnitt einen Wert von 46% des Unternehmens dar.
Gegen Verletzer können Sie als Markeninhaber dann grundsätzlich Unterlassungsansprüche beziehungsweise Schadenersatzansprüche geltend machen. Ob diese bestehen, können wir dann rechtlich für Sie prüfen.
Darüber hinaus können (eingetragene) Marken gekauft, verkauft oder lizenziert werden.
Wer eine eingetragene Marke besitzt, sollte sie auch benutzen – vorzugsweise in der Form, wie sie eingetragen ist. Eine Marke, die nach der Anmeldung/Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren (in Deutschland und/oder der EU) nicht benutzt wurde, kann auf Antrag oder Klage wegen Verfalls gelöscht werden.