Designs
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Wir sind von Designs umgeben und legen auch Wert auf diese, z.B. Mobiliar, Leuchten, Mobiltelephone und PDA’s, Autos, Schuhe und Handtaschen etc. Die Einmaligkeit der Ausgestaltung des Produktes einzufangen und zu schützen ist das Ziel des sogenannten Geschmacksmuster- bzw. Designschutzes.
Designs in Deutschland und der EU können bis zu 25 Jahre geschützt werden. Und es gibt einige Besonderheiten im deutschen und europäischen Designschutz: Auch Logos können geschützt werden. Und die Eintragung eines EU-weit gültigen Geschmacksmusters dauert nur wenige Wochen und bei guter Vorbereitung ggf. nur wenige Tage. Eine schnelle Eintragung ist von Wichtigkeit, um z.B. Produktpiraten auf Messen etc. schnell zu stoppen.
Wir beraten hinsichtlich der Voraussetzungen, der Formalitäten und in welcher Weise man anmeldet, um einen größtmöglichen Schutz zu erreichen. Wir melden das Design an und vertreten die Interessen unserer Mandanten, wenn das Recht durch Dritte verletzt wird.
Designs spielen im Alltag und im gewerblichen Rechtsschutz eine wichtige Rolle. Der folgende Link zeigt einige prämierte Designs: www.designpreis.de