Patentrecht

Patentrecht

In zahlreichen Branchen liegt der Schlüssel zum unternehmerischen Erfolg im Angebot technisch innovativer Lösungen. Patente und Gebrauchsmuster, die das Recht zur alleinigen Nutzung neuer Technologien verleihen, stellen daher für ihre Inhaber nicht selten einen ganz wesentlichen Unternehmenswert dar. Zugleich erweisen sie sich für deren Wettbewerber als mitunter entscheidendes Hindernis.

Die Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters erfolgt üblicherweise durch die Patentabteilung im Unternehmen des Erfinders oder durch einen niedergelassen Patentanwalt. Wir verfügen über ein stetig wachsendes Netzwerk ausgezeichneter Patentanwälte und empfehlen Ihnen im Bedarfsfall gerne einen für Sie besonders geeigneten Kollegen.

Gemeinsam mit dem Patentanwalt Ihres Vertrauens unterstützen wir Sie vorrangig bei der Durchsetzung, aber auch bei der Erlangung und Verwertung Ihres Patents oder Gebrauchsmusters. Wir entwickeln eine interessengerechte Strategie. Wir vertreten Sie in Beweisbeschaffungs- und Beweissicherungsverfahren ebenso wie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung Ihres Rechts zur alleinigen Nutzung. Wir stellen uns der Aneignung Ihrer Erfindung durch Dritte entgegen und sorgen für die richtige Zuordnung von Erfinderrechten im Arbeitsverhältnis. Wir entwerfen und prüfen Lizenzverträge und setzen die sich daraus ergebenden Rechte durch.

Gegen den Vorwurf der Verletzung eines fremden Patents oder Gebrauchsmusters verteidigen wir Sie, ebenfalls in Zusammenarbeit mit dem Patentanwalt Ihres Vertrauens, nach Möglichkeit bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in jedem Fall aber nach deren Beginn. Wir entwickeln eine sinnvolle Verteidigungsstrategie, hinterlegen Schutzschriften und vertreten Sie sowohl im eigentlichen Verletzungsverfahren, als auch wenn es um die Frage geht, ob die durch das Patent oder Gebrauchsmuster geschützte Erfindung diesen Schutz überhaupt verdient.