Vergleichende Werbung
Vergleichende Werbung bedeutet, dass in einer Werbung ein Unternehmen die eigenen Leistungen,- Waren,- Angebote mit denen von anderen Wettbewerbern vergleicht. In Deutschland ist die vergleichende Werbung aufgrund einer EG-Richtlinie grundsätzlich unter bestimmten Vorgaben erlaubt und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt. Zu beachten ist insbesondere, dass die getroffenen Aussagen objektiv nachprüfbar sein müssen und auch vergleichende Werbung nicht irreführend sein oder den Wettbewerber verunglimpfen oder herabsetzen darf.
