Abgrenzungsvereinbarung
Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein zivilrechtlicher Vertrag, mit dem ein streitiger Sachverhalt, z.B. über Marken, Firmennamen oder sonstige Zeichen außergerichtlich zwischen den Parteien beigelegt wird. Ziel ist es, einen Rechtsstreit und die Durchsetzung eines Anspruches zu verhindern bzw. außeramtlich / -gerichtlich zu regeln und eine Vereinbarung zu treffen, nach der die gegenüberstehenden Schutzrechte auf dem Markt koexistieren können.
