Lebensmittel-, Tabak und Kosmetikrecht
Das Lebensmittel-, Tabak und Kosmetikrecht regelt die Behandlung und Produktion von Lebensmittel, Tabak und Kosmetika im Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch. Aus Gründen des Verbraucher und Gesundheitsschutzes ist eine strenge Überwachung und Reglementierung dieses besonders sensiblen Produktbereichs notwendig.
