Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken
Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken von 1891 ist ein Abkommen zwischen einer Vielzahl von Ländern, durch welche nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können. Das Abkommen ist damit Grundlage für die Internationale Registrierung von Marken.
