Recherche

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Vor einer Markenanmeldung raten wir dringend dazu, das Zeichen von der Kanzlei LexDellmeier zu recherchieren. Als Markenanmelder sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie keine älteren Rechte (u.a. ältere Marken-, Firmennamen-, Titel- oder Designrechte etc.) verletzen.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowie das EU-Markenamt (EUIPO) überprüfen nicht, ob Ihre geplante Marke in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Inhaber älterer Marken können daher nach der Anmeldung/Eintragung gegebenenfalls Widerspruch einlegen oder über einen Rechtsanwalt Ihnen eine kostenpflichtige Abmahnung zuschicken. Das kann nicht nur teuer werden, sondern Sie müssen möglicherweise bei einer Verletzung auch Ihren Namen und das Logo ändern, der Gegenseite die Anwaltskosten erstatten und darüber hinaus noch Schadensersatz leisten.

Recherchieren Sie daher schon vor der Anmeldung, ob Ihre geplante Marke ältere Rechte verletzt! Nicht nur identische Marken, sondern auch ähnliche Marken können verletzen. Ähnliche Marken und eine Verletzungsgefahr liegen grundsätzlich vor, wenn die Waren und Dienstleistungen identisch oder analog sind und sich die Marken visuell, phonetisch oder von der Bedeutung her ähneln. Hier ein Beispiel: Ältere Marke „Löwe“ für die Ware: „Bier“. Jüngere Marke „Lion“ für die Dienstleistung: „Betreiben einer Gaststätte“. Die beiden Marken sind verwechselbar, weil „Löwe“ und „Lion“ die gleiche Bedeutung haben und die Ware „Bier“ und die Dienstleistung „Betreiben einer Gaststätte“ als komplementär angesehen und daher als ähnlich betrachtet werden.

Wir helfen Ihnen vorab bei der Durchführung einer Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche. Gerne unterbreiten wir Ihnen auch vorab ein Kostenangebot.