Rechtsanwalt Thorsten Koerl arbeitet als Kooperationspartner seit Anfang 2026 mit Kanzlei LexDellmeier zusammen. Mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung im Bereich Intellectual Property (IP) hat er exzellentes Knowhow im Bereich Marken, Designs, Patente und Gebrauchsmuster berät er mittelständische Unternehmen sowie Konzerne rund um den gewerblichen Rechtsschutz.
Berufliche Tätigkeit
seit 2026: LexDellmeier, Rechtsanwält / Of Counsel - Kooperationspartner
seit 2012: selbständiger Rechtsanwalt, Augsburg
- Beratung und Vertretung im
- Marken- und Kennzeichenrecht
- Designrecht
- Wettbewerbsrecht
- Urheberrecht, u.a. Softwarelizenverträge
- IT-Recht
- Streitsachen
- Komplexe IP Verträge
2002 - 2021: Müller-Boré Patentawälte PartG mbB, München
Non-Equity Partner / Rechtsanwalt / Leiter der Abteilung Marken und Recht ab 2009
- Beratung und Vertretung im
- Marken- und Kennzeichenrecht
- Patentrecht, insbesondere Arbeitnehmererfinerrecht
- Designrecht
- Urheberrecht
- Streitsachen
- Produktpiraterie / Messbeschlagnahmungen
Sprachen:
Deutsch, Englisch, Französisch
Veröffentlichunngen (Auszug):
- GRUR-Prax 2025, 727: Anmerkung zu EuG T-340/23 - Rechtserhaltende Benutzung einer Bild- marke - Doppelwinkel
- GRUR-Prax 2024, 654: Anmerkung zu OLG Köln 6 U 155/23 - Herkunftstäuschung bei Verwendung einer nachgeahmten Glasflaschenform
- GRUR-Prax 2023, 358: Anmerkung zu EuG T-35/22 - Rechtserhaltende Benutzung der Marke „SYRENA“ nur für Rennwagen, aber nicht für den Oberbegriff „Fahrzeuge“ oder „Sportwagen“
- GRUR-Prax 2022, 511: Anmerkung zu BGH I ZR 154/21 - Benutzung einer Domain kann für Entstehen eines Unternehmenskennzeichens genügen
- GRUR-Prax 2022, 83: Anmerkung zu BPatG 26 W (pat) 41/19 - Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „ORGANOSIL G5“ und „G5“
- GRUR-Prax 2021, 701: Anmerkung zu EuG T-733/20 - Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Kontrolle der Zahlung der Verlängerungsgebühren durch den sich selbst vertretenden Markeninhaber