Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von MarkenDas Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken von 1891 ist ein Abkommen zwischen einer Vielzahl von Ländern, durch welche nationale Marken eines Verbandsstaates auch in den anderen Verbandsstaaten Schutz genießen können. Das Abkommen ist damit Grundlage für die Internationale Registrierung von Marken. |
MarkeEine Marke ist ein immaterielles Monopol, das der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens dient. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können unter anderem Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen aber auch Farben und Hörzeichen sein. |
MarkenanmeldungMit der Anmeldung einer Marke wird der Antrag gestellt, das alleinige Recht (Monopol) zu erwerben, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. |
MarkeneintragungMarken werden nach Antrag bei der zuständigen Behörde voraus (z.B. DPMA zur Eintragung deutscher Marken) und Prüfung auf absolute Schutzhindernisse in ein Register eingetragen. Gegen Markenrechtsverletzungen können Unterlassungsansprüche bzw. Schadensersatzansprüche bei Gericht geltend gemacht werden. |
MarkenfähigkeitMarkenfähig sind nur solche Zeichen, denen Zumindest eine „abstrakte“ Unterscheidungskraft gegeben ist. |
MarkengesetzDas Markengesetz (Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen) aus dem Jahr 1994 schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben und regelt die Rechte des Schutzrechtsinhabers und die Durchsetzung derselben. |
MarkenpiraterieUnter dem Begriff Markenpiraterie wird der Handel mit Waren von Nachahmern bekannter Marken verstanden. Die Waren werden von vornherein mit dem Ziel hergestellt, dem Original sehr ähnlich zu sehen. Deshalb werden durch die Markenpiraten vor allem Markenrechte, Designrechte und/oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften verletzt. |
MarkenrechercheVor der Anmeldung ist eine Recherche ratsam, denn nur so können relative Schutzhindernisse, d.h. bereits existierende Rechte Dritter, ausgeschlossen und damit Rechtsverletzungen und damit einhergehenden späteren (gerichtlichen) Streitigkeiten vorgebeugt werden. |
MarkenrechtDas Markenrecht gehört zum Kennzeichenrecht. Es dient dem Schutz von Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr. |
MarkenschutzAlle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können als Marke geschützt werden, soweit nicht absolute (oder relative) Schutzhindernisse entgegenstehen. |
MarkenstrategieEine Markenstrategie ist ein bedingter, langfristiger und globaler Verhaltensplan zur Erreichung der Markenziele eines Unternehmens. Ziel ist es, durch die Strategie die Marke aufzubauen und dadurch ihren Wert sowie den des Unternehmens zu steigern. Bedingt ist eine Markenstrategie wenn, sie unter Annahme bestimmter, zu erwartender Markt- und Unternehmensentwicklungen getroffen wird. |
MarkenüberwachungDurch eine Markenüberwachung kann der Schutzrechtsinhaber seine Marke im Hinblick auf potentielle Verletzungen überwachen und ggf. gegen diese Verletzer vorgehen. |
MarkenverletzungEine Markenverletzung kann vorliegen, wenn jemand ohne Zustimmung des Markeninhabers im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt, die mit den für die Marke eingetragenen Waren oder Dienstleistungen identisch sind. Ebenso kann eine Markenverletzung vorliegen, wenn jemand ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt, sofern für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen mit der Marke besteht. |
MarkenwertUnter dem Markenwert versteht man den potentiellen monetären Wert einer Marke, welcher in erster Linie von ihrer Reputation und Bekanntheit abhängt.
|
MerchandisingMerchandising ist ein Sammelbegriff für verkaufsfördernde Maßnahmen und Aktivitäten des Herstellers einer Ware. So fallen darunter zum Beispiel die Produktgestaltung, Werbung und Kundendienst. |